Das Geschäftskonto in der Schweiz eröffnen
Das Bankkonto ist einer der am meisten unterschätzten Schritte bei der Gründung einer Schweizer Gesellschaft, und doch ist es oft jener, der am meisten bremst. Es wird bereits vor der Eintragung benötigt, um das Kapital einzuzahlen, und wird danach zum operativen Instrument des Unternehmens. Die Banken wenden strenge KYC-Verfahren (Know Your Customer) an und sind in den letzten Jahren wählerischer geworden, vor allem gegenüber ausländischen Gesellschaftern und Tätigkeiten in sensiblen Branchen. Sehen wir, wie man geordnet vorgeht.
Zwei Konten, zwei Zeitpunkte
Wer eine Gesellschaft gründet, begegnet in Wirklichkeit zwei getrennten Bankschritten:
- dem Kapitaleinzahlungskonto (Sperrkonto), das vor der Gründung eröffnet wird und auf das das Gesellschaftskapital eingezahlt wird. Die Bank stellt eine Bescheinigung aus, die der Notar für die Urkunde und die Eintragung ins Register verwendet;
- dem operativen Geschäftskontokorrent, das das Kapital nach der Eintragung freigibt und der täglichen Führung dient.
Manchmal sind die beiden Konten bei derselben Bank, die das Einzahlungskonto in ein operatives Konto umwandelt; ein anderes Mal wählt man für den operativen Betrieb eine andere Bank.
Das Kapitaleinzahlungskonto
Es ist der erste praktische Schritt. Es wird das erforderliche Mindestkapital eingezahlt: 20’000 CHF für die GmbH (vollständig liberiert) oder mindestens 50’000 CHF (oder 20%, falls höher) für die AG. Die Bank sperrt die Mittel und stellt die Einzahlungsbescheinigung aus. Das Kapital bleibt nicht verfügbar, bis die Gesellschaft ins Handelsregister eingetragen ist: erst dann wird es auf das operative Konto freigegeben.
Die typischen Unterlagen
Die Anforderungen variieren von Bank zu Bank, doch der Kern ist konstant:
- Statuten und Gründungsurkunde (oder Entwurf, für das Einzahlungskonto);
- Auszug aus dem Handelsregister, sofern verfügbar;
- Ausweisdokumente von Gesellschaftern, Verwaltungsräten und Zeichnungsberechtigten;
- Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten (Erklärungsformular);
- Beschreibung der Tätigkeit, Businessplan, Herkunft der Mittel und Länder, mit denen gearbeitet wird.
Die Transparenz über die Herkunft der Mittel und die Berechtigten ist das Herzstück der Prüfung: vage Antworten verlängern die Fristen oder führen zur Ablehnung.
KYC und wirtschaftlich Berechtigter
Die Schweizer Banken unterliegen den Geldwäschereipflichten: Sie müssen wissen, wer die Gesellschaft tatsächlich kontrolliert und woher das Geld kommt. Sei darauf vorbereitet, die Kontrollkette (wer die Beteiligungen hält, bis hin zu den natürlichen Personen) und die Herkunft des Kapitals zu belegen. Für ausländische Gesellschafter, mehrstufige Strukturen oder Tätigkeiten in sensiblen Branchen (Krypto, Rohstoffe, bestimmte Länder) ist die Sorgfaltsprüfung eingehender.
Die realistischen Fristen
Erwarte keine Eröffnung am selben Tag. Zwischen dem Zusammentragen der Unterlagen, den KYC-Prüfungen und der internen Compliance reichen die Fristen von wenigen Tagen bis zu mehreren Wochen, je nach Komplexität der Struktur und Profil der Gesellschafter. Um die Gründung nicht zu blockieren, empfiehlt es sich, den Dialog mit der Bank vor dem Gang zum Notar zu beginnen.
Wie man die Erfolgschancen erhöht
- Bereite eine klare und kohärente Beschreibung der Tätigkeit, der Kunden und der erwarteten Flüsse vor.
- Dokumentiere die Herkunft der Mittel geordnet.
- Stelle eine glaubwürdige wirtschaftliche Substanz sicher: Sitz, Tätigkeit und, sofern verlangt, Präsenz vor Ort.
- Erwäge das Vorhandensein eines ansässigen Verwaltungsrats, der von den Banken oft geschätzt wird.
- Wähle die Bank nach dem Profil der Tätigkeit: nicht alle behandeln dieselben Branchen gerne.
Zu vermeidende Fehler
- Zum Notar gehen, ohne den Bankkanal vorbereitet zu haben, und so das Feststecken des Kapitals riskieren.
- Die Fragen nach den Berechtigten und der Herkunft der Mittel unterschätzen.
- Eine schlecht definierte oder mit den erklärten Flüssen unstimmige Tätigkeit präsentieren.
- Ignorieren, dass eine Ablehnung bei einer Bank nicht endgültig ist: das Profil muss anderswo oft nur besser präsentiert werden.
Kurz zusammengefasst
Ein Geschäftskonto in der Schweiz zu eröffnen ist machbar, erfordert aber Vorbereitung: Unterlagen in Ordnung, Transparenz über Berechtigte und Mittel und eine für die Branche geeignete Bank. Das Thema frühzeitig anzugehen vermeidet, die gesamte Gründung zu blockieren.
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