Recht & Governance

Welche Versicherungen je nach Rechtsform obligatorisch sind

SIH ONE — Desk Legal · 14. April 2026

“Welche Versicherungen muss ich bezahlen?” gehört zu den ersten Fragen von Personen, die in der Schweiz eine Tätigkeit aufnehmen. Die Antwort hängt stark von der Rechtsform und von Ihrem Status ab: selbständiger Inhaber oder Angestellter der eigenen Gesellschaft. Schaffen wir Klarheit.

Die Trennlinie: selbständig oder angestellt

In der Schweiz ändert sich alles je nach Beitragsstatus:

  • Bei der Einzelfirma und der Personengesellschaft ist der Inhaber in der Regel selbständig erwerbend.
  • Bei der GmbH und der AG ist, wer in der eigenen Gesellschaft arbeitet — auch als Gesellschafter oder Geschäftsführer —, fast immer Angestellter der Gesellschaft, mit Lohn.

Diese Unterscheidung bestimmt, welche Versicherungen obligatorisch sind und wer sie bezahlt.

Die grundlegenden Sozialversicherungen (AHV/IV/EO)

Sie bilden die erste Säule und betreffen alle (AHV = staatliche Alters- und Hinterlassenenversicherung, IV = Invalidenversicherung, EO = Erwerbsersatzordnung):

  • Selbständige: Sie melden sich bei einer Ausgleichskasse an und entrichten die AHV/IV/EO-Beiträge auf dem Unternehmenseinkommen. Achtung: Der Selbständige ist nicht gegen Arbeitslosigkeit versichert und muss seine Vorsorge selbst aufbauen.
  • Angestellte (auch der Inhaber einer GmbH/AG): Die Beiträge werden vom Lohn abgezogen und zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt, zusätzlich zur Arbeitslosenversicherung (ALV).

Die berufliche Vorsorge (BVG, 2. Säule)

Hier wiegt die Rechtsform schwer:

  • Für Angestellte (also den mitarbeitenden Gesellschafter einer GmbH/AG) ist das BVG obligatorisch, sobald die gesetzlich vorgesehene jährliche Mindestlohnschwelle überschritten ist. Die Gesellschaft muss sich einer Vorsorgeeinrichtung anschliessen.
  • Der Selbständige ist in der Regel nicht zum BVG verpflichtet: Er kann freiwillig beitreten, ist aber nicht dazu gehalten.

Das ist einer der Gründe, weshalb die Gründung einer GmbH/AG die Vorsorgestruktur verändert: Vom Inhaber werden Sie zum im 2. Pilaster versicherten Angestellten.

Die Unfallversicherung (UVG)

Für Angestellte ist sie obligatorisch und zulasten des Arbeitgebers (UVG = Unfallversicherung):

  • Berufsunfälle und Berufskrankheiten: immer gedeckt.
  • Nichtberufsunfälle: obligatorisch, wenn der Arbeitnehmer die vorgesehene wöchentliche Mindeststundenzahl erreicht.

Der Selbständige fällt nicht als Arbeitgeber/Arbeitnehmer seiner selbst unter das obligatorische UVG: Er muss selbst vorsorgen, typischerweise durch Einschluss der Unfalldeckung in die eigene Krankenversicherung oder mit einer eigenen Police.

Krankheit und Erwerbsausfall

Die Grundkrankenversicherung (KVG) ist für alle in der Schweiz wohnhaften Personen individuell obligatorisch — sie hängt nicht von der Unternehmensform ab. Anders verhält es sich beim Thema Erwerbsausfall wegen Krankheit der Angestellten: Er ist nicht überall gesetzlich vorgeschrieben, ist aber faktisch ein Schutz, den viele Unternehmen für ihre Mitarbeitenden abschliessen (und oft von den Arbeitsverträgen erwartet).

Übersicht

  • Einzelfirma: selbständiger Inhaber. AHV/IV/EO obligatorisch auf dem Einkommen; keine ALV; BVG und Unfall freiwillig (selbst abzudecken).
  • GmbH und AG: Der mitarbeitende Gesellschafter ist Angestellter. Sozialbeiträge auf dem Lohn (inkl. ALV), BVG und UVG oberhalb der gesetzlichen Schwellen obligatorisch.
  • Eigentliche Angestellte: stets gedeckt durch AHV, ALV, BVG (oberhalb der Schwelle) und UVG.

Lohnschwellen und Sätze ändern sich im Lauf der Zeit: Hier zählen die Grundsätze, nicht auswendig zu lernende Zahlen. Die Prüfung erfolgt am konkreten Fall.

Wie wir Ihnen helfen

Wir legen mit Ihnen Ihren Beitragsstatus, die obligatorischen Anschlüsse und die zweckmässigen Deckungen für Ihre Rechtsform fest — und vermeiden sowohl Schutzlücken als auch unnötige Kosten. Wir überprüfen Ihre Deckungen.

SIH ONE — Desk Legal

Inhalte der SIH-ONE-Spezialisten. Die fachliche Verantwortung liegt stets bei zugelassenen Personen: Die KI arbeitet, die Fachleute unterschreiben. Über uns →

Weiter

Corporate

Entdecken →
Ebenfalls lesen
Recht & Governance

Das Ende der Inhaberaktien: Was Sie wissen müssen

Lesen →
Recht & Governance

Die Aufgaben des Verwaltungsrats einer AG

Lesen →